Autokauf

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AUTOKAUF

Der Kauf eines Autos kann – gleich ob es sich um einen Neuwagenkauf, den Kauf eines Gebrauchtwagens oder den Erwerb eines Youngtimers oder Oldtimers handelt – rechtliche Probleme nach sich ziehen. Auch im Bereich des Autokaufs stehen Ihnen Rechtsanwalt Bodo Meier und sein Team in der Hamburger Rechtsanwaltskanzlei Meier & Kollegen zur Verfügung - von der außergerichtlichen Beratung bis zum Rechtsstreit.

Typische Rechtsprobleme beim Autokauf

Besonders häufig sind Probleme wegen Sachmängeln eines Gebrauchtwagens, so bei Defekten und vom Verkäufer verschwiegenen Schäden. Oft fehlen dem Fahrzeug auch zugesicherte Eigenschaften - beispielsweise über die Motorleistung, den Kilometerstand oder die Unfallfreiheit.


Rechtliche Probleme sind selbst beim Kauf eines Neuwagens nicht ausgeschlossen, was der Dieselskandal gezeigt hat. Aber auch in einzelnen Fällen kann es beim Neuwagenkauf zu Fragen der Gewährleistung kommen:

  • Produktionsmängel – beispielsweise Fehler im Lack oder zu große Spaltmaße – sind ebenfalls bei dem Kauf eines neuen Autos denkbar.
  • So stellt sich bei einem noch nicht gefahrenen Lagerfahrzeug die Frage, ab welcher Standzeit es sich überhaupt noch um ein Neufahrzeug handelt.
  • Ein Neuwagen kann Transportschäden aufweisen oder auch schon einen Unfallschaden.
  • Es kann vorkommen, dass ein Fahrzeug nicht die bestellte Ausstattung hat oder ein völlig anderes Fahrzeug als das bestellte ausgeliefert wird.

Unsere Leistungen

Rund um den Autokauf sind wir seit vielen Jahren für unsere Mandanten im Großraum Hamburg tätig, gleich ob es sich um gewerblich genutzte Fahrzeuge oder Privatwagen handelt.

Nicht nur die Kenntnis der Rechtsprechung, sondern auch ein Grundverständnis für die technischen Fragen rund ums Auto fließen in die kompetente und ausführliche Beratung durch Rechtsanwalt Bodo H. Meier ein. So können wir aufzeigen, welche Rechte Ihnen zustehen und wie es um die Möglichkeiten einer eventuell gerichtlichen Durchsetzung steht. Denn für diese ist vor allem die Beweislage maßgeblich, die sich zu einem großen Teil an der einschlägigen und uns bekannten Rechtsprechung orientiert.

So werden wir mit Ihnen unter Berücksichtigung der Sach- und Rechtslage abstimmen, ob Sie

  • einen Anspruch auf Mängelbeseitigung oder Nachbesserung,
  • Minderung des Kaufpreises
  • Zahlung von Schadensersatz
  • Wandelung mit der Rückabwicklung des Kaufvertrags haben.

Ob beim Neuwagen- oder Gebrauchtwagenkauf, immer werden wir eine umfassende rechtliche Bewertung Ihrer Ansprüche vornehmen: Diese werden wir für Sie außergerichtlich geltend machen und gegebenenfalls in der Folge eine entsprechende Klage für Sie führen. Dabei vertreten wir Sie in Prozessen nicht nur vor den Gerichten in Hamburg, sondern auch in Schleswig-Holstein und Niedersachsen.

Welche Kosten entstehen Ihnen?

Welche Kosten entstehen, hängt natürlich davon ab, ob die Angelegenheit sich außergerichtlich erledigen lässt oder eine gerichtliche Entscheidung herbeigeführt werden muss.



Dabei können gerade im Zusammenhang mit Ansprüchen rund um den Autokauf neben den Kosten für den Rechtsanwalt und den Gerichtskosten insbesondere auch ganz erhebliche Kosten für einen Sachverständigen entstehen. In manchen Fällen kann es deshalb zur Risikoabwägung sinnvoll sein, vor einer gerichtlichen Auseinandersetzung ein privates Sachverständigengutachten einzuholen. Auch hierzu werden wir Sie individuell beraten.



Wie hoch alle diese Kosten in Ihrem konkreten Fall sein werden, können wir nur im jeweiligen Einzelfall einschätzen. Immer werden wir Sie aber über das Kostenrisiko informieren und Ihnen die einzelnen und eventuell weitere Kosten verursachenden Maßnahmen transparent machen.

Sollten Sie über eine Rechtsschutzversicherung verfügen, werden wir für Sie die Deckungsanfrage stellen.

Tipps zum sicheren Autokauf

Wollen Sie einen Anspruch gegen den Verkäufer eines Autos – ob auf Nachbesserung oder gar auf Wandelung und der damit einhergehenden Rückabwicklung des Kaufvertrags – geltend machen und vor allem auch gerichtlich durchsetzen, so trifft Sie die Beweislast. Dann ist es wichtig, dass Sie entsprechende Nachweise zur Verfügung stellen können, die wir mit einer Klage zu Gericht geben können.

Dazu gehört vor allem ein vollständiger und gut lesbarer Kaufvertrag – das klingt nach einer Selbstverständlichkeit, die Erfahrung von Rechtsanwalt Bodo H. Meier auch zuvor in der Rechtsanwaltskanzlei Becker & Partner zeigt aber, dass vielen Käufern gerade eines Gebrauchtwagens ein solcher überhaupt nicht vorliegt.

Darauf sollten Sie schon vor dem Gebrauchtwagenkauf achten

Schon vor dem Kauf eines Gebrauchtwagens sollten Sie immer daran denken, dass Sie mit dem Fahrzeug und / oder dem Verkäufer auch Pech haben können. Gerade im Hinblick auf zugesicherte Eigenschaften, den Zustand des Gebrauchtwagens, die Offenlegung von Mängeln und gegebenenfalls Unfallschäden sowie auf die Laufleistung des Wagens sollten Sie einige Informationen festhalten:

  • Machen Sie von dem Angebot im Internet ein Screenshot.
  • Heben Sie die Anzeige aus einem Printmedium auf.
  • Fotografieren Sie das Verkaufsschild, das sich in dem Fahrzeug befindet.
  • Nehmen Sie zu der Besichtigung und den späteren Vertragsverhandlungen einen Zeugen mit.
  • Speichern Sie etwaigen Schriftverkehr, der per SMS, einem Kurznachrichtendienst oder per e-mail geführt wurde.

So ist es Ihnen nicht nur möglich, Ihren Rechtsanwalt mit den notwendigen Informationen zu versorgen. Zusicherungen des Verkäufers und mit ihm getroffene Nebenabreden können auch vor Gericht vorgetragen und unter Beweis gestellt werden. Damit erhöhen Sie Ihre Chancen, einen Rechtsstreit erfolgreich zu führen, ganz erheblich.