Kündigung und Abmahnung
Bei der Kündigung eines Mietverhältnisses sind zahlreiche Formalien zu beachten. Dabei ist es egal, ob – einer der häufigsten Fälle – wegen Zahlungsverzugs oder wiederholt unpünktlicher Mietzahlung, Störungen des Hausfriedens oder Eigenbedarfs vom Vermieter oder wegen aus persönlichen Gründen vom Mieter gekündigt werden. Mit einer rechtzeitigen Beratung durch Rechtsanwalt Bodo H. Meier vermeiden Sie, eine unwirksame Kündigung auszusprechen. Oder wird unterstützen Sie bei der gerichtlichen Durchsetzung.
Wirksamkeit einer Kündigung
Fristlose Kündigungen müssen ebenso wie außerordentliche fristgemäße Kündigungen zahlreiche Formalien einhalten. Die richtige Kündigungsfrist, eine ausreichende Begründung und Formalien wie die ordnungsgemäße Zustellung, die Erklärung der vollständigen Mietvertragsparteien, eine wirksame Bevollmächtigung oder eine erforderliche vorherige Abmahnung gehören zu den häufigsten Fehlern. Dabei ist deren Einhaltung sowohl von Vermietern als auch von Mietern zu beachten.
Die wichtigste Wirksamkeitsvoraussetzungen für eine Kündigung sind:
- Die Einhaltung der gesetzlichen Kündigungsfrist bei fristgemäßen Kündigungen. Sie verlängert sich für den Vermieter je nach Dauer des Mietverhältnisses: Nach 5 Jahren erhöht sie sich von 3 auf 6 Monate und nach 8 Jahren auf 9 Monate.
- Gerade bei Kündigungen des Vermieters müssen eine für den Mieter nachvollziehbare Begründung haben. Das gilt auch für fristlose Kündigungen des Mieters, beispielsweise wegen Mängeln.
- Die ordnungsgemäße Bevollmächtigung muss bei Kündigung durch einen Dritten – Hausverwalter, Rechtsanwalt oder sonst einen Bevollmächtigten – nachgewiesen werden.
- Die Belehrung über ein Recht des Mieters zum Widerspruch gegen die Kündigung ist erforderlich. Besondere Bedeutung kommt ihr bei außerordentlicher fristgemäßer Kündigung und Eigenbedarfskündigung zu.