Mietvertrag
Zum Abschluss eines Mietvertrags sind zahlreiche Fragen zu klären. Soll in Abweichung von einer normalen Miete eine Staffelmiete oder eine - immer häufigere- Indexmiete vereinbart werden? Welche Möglichkeiten der Befristung eines Mietverhältnisses gibt es? Zu diesen Fragen und allen während eines Mietverhältnisses sich ergebenden, häufig nach der Rechtmäßigkeit von Nebenkostenabrechnungen, bieten Ihnen Rechtsanwalt Bodo H. Meier und sein Team kompetente Unterstützung in Nähe des Hamburger Rathausmarktes.
Formelles zum Mietvertrag
Ein Mietvertrag ist von zahlreichen Formalien bestimmt. So ist darauf zu achten, dass die als Mietvertragsparteien bezeichneten Unternehmen oder Personen den Vertrag auch unterzeichnen, eventuell unter Beifügung entsprechender Vollmachten. Mehrere Vermieter oder mehrere Mieter müssen auch alle den Vertrag unterschreiben. Befristungen sind in Wohnraummietverhältnisses nur in einem bestimmten Rahmen möglich.
Bei Gewerbemietverträgen wird dagegen häufig eine Befristung vereinbart, an die oft ein Optionsrecht gekoppelt ist. Ist dieses unklar formuliert, entsteht häufig Streit um die Wirksamkeit einer Kündigung und die die Dauer des Fortbestehens des Vertrags. Üblich sind bei Gewerbemietverträgen spätere Nachträge vereinbart. Sie müssen mit dem ursprünglichen Mietvertrag verbunden werden oder zweifelsfrei erkennen lassen, auf welchen Vertrag sie sich beziehen. Die Anforderungen der Rechtsprechung sind hier besonders hoch.
- Das sind häufige Fragen im Zusammenhang mit allen Arten von Mietverträgen:
- Welche Möglichkeiten für eine Mieterhöhung gibt es, beispielsweise nach Mietenspiegel oder Vergleichswohnung?
- Muss der Mieter eine Modernisierung dulden und welche Modernisierungsmieterhöhung erwartet ihn?
- Ist eine Nebenkostenabrechnung korrekt – sind insbesondere alle erfassten Positionen umlagefähig?
- Setzt sich ein Wohnraummietverhältnis nach dem Tod des Mieters fort?