ORDNUNGSWIDRIGKEIT
Wenn Ihnen eine Ordnungswidrigkeit im Straßenverkehr vorgeworfen wird, übernehmen wir gern Ihre Verteidigung. Mit seiner Erfahrung wird Rechtsanwalt Bodo Meier in seiner verkehrsgünstig in der Hamburger Innenstadt gelegenen Anwaltskanzlei Sie umfassend beraten. Dabei wird er auch Ihre persönliche Situation in seine Überlegungen für das weitere Vorgehen in Ihrer Bußgeldangelegenheit individuell berücksichtigen.
Dazu gehören beispielsweise
- etwaige Voreintragungen im Verkehrszentralregister – umgangssprachlich also „Ihr Punktekonto in Flensburg“ – und damit die Gefahr der Entziehung der Fahrerlaubnis
- die Frage, ob Sie Ihren Führerschein beruflich benötigen oder er aus persönlichen oder familiären Gründen für Sie besonders wichtig ist
- die Höhe des zu erwartenden Bußgeldes
- eine Kostenübernahme durch eine Rechtsschutzversicherung
Außerdem ist von Bedeutung, ob Sie eventuell der Polizei gegenüber schon Angaben gemacht haben, wenn diese Sie unmittelbar nach der Ihnen zur Last gelegten Ordnungswidrigkeit angehalten hat. Oder haben Sie vielleicht schon den von der Behörde zugesandten Anhörungsbogen ausgefüllt und zurückgeschickt? Alle diese Informationen werden wir in eine kompetente Beratung einfließen lassen, um die Chancen einer effektiven Verteidigung in Ihrem Fall abzuwägen und zu erhöhen.
Machen Sie deshalb frühzeitig einen Termin in unserem Büro in unmittelbarer Nähe zum Rathausmarkt.