Ordnungswidrigkeitenrecht

Ordnungswidrigkeitenrecht

ORDNUNGSWIDRIGKEIT

Wenn Ihnen eine Ordnungswidrigkeit im Straßenverkehr vorgeworfen wird, übernehmen wir gern Ihre Verteidigung. Mit seiner Erfahrung wird Rechtsanwalt Bodo Meier in seiner verkehrsgünstig in der Hamburger Innenstadt gelegenen Anwaltskanzlei Sie umfassend beraten. Dabei wird er auch Ihre persönliche Situation in seine Überlegungen für das weitere Vorgehen in Ihrer Bußgeldangelegenheit individuell berücksichtigen.

Dazu gehören beispielsweise

  • etwaige Voreintragungen im Verkehrszentralregister – umgangssprachlich also „Ihr Punktekonto in Flensburg“ – und damit die Gefahr der Entziehung der Fahrerlaubnis
  • die Frage, ob Sie Ihren Führerschein beruflich benötigen oder er aus persönlichen oder familiären Gründen für Sie besonders wichtig ist
  • die Höhe des zu erwartenden Bußgeldes
  • eine Kostenübernahme durch eine Rechtsschutzversicherung

Außerdem ist von Bedeutung, ob Sie eventuell der Polizei gegenüber schon Angaben gemacht haben, wenn diese Sie unmittelbar nach der Ihnen zur Last gelegten Ordnungswidrigkeit angehalten hat. Oder haben Sie vielleicht schon den von der Behörde zugesandten Anhörungsbogen ausgefüllt und zurückgeschickt? Alle diese Informationen werden wir in eine kompetente Beratung einfließen lassen, um die Chancen einer effektiven Verteidigung in Ihrem Fall abzuwägen und zu erhöhen.

Machen Sie deshalb frühzeitig einen Termin in unserem Büro in unmittelbarer Nähe zum Rathausmarkt.

Ablauf des Bußgeldverfahrens

Regelmäßig erhalten Sie einen Anhörungsbogen, in dem Ihnen der Verwurf einer Ordnungswidrigkeit gemacht und die Möglichkeit zu einer Stellungnahme gegeben wird. Häufig ist es allerdings sinnvoll, erst einmal keine Angaben zu machen und sich rechtsanwaltlich beraten zu lassen. Nach einer nur einem Rechtsanwalt möglichen Akteneinsichtnahme kann Rechtsanwalt Bodo Meier mit Ihnen das weitere Vorgehen abstimmen. Dabei sind zu berücksichtigen

  • die Höhe des zu erwartenden Bußgeldes
  • ein etwaiges Fahrverbot
  • die Beweislage
  • Voreintragungen im Verkehrszentralregister, auch umgangssprachlich als „Punktekonto in Flensburg“ bezeichnet
  • die Frage, ob Sie die Fahrerlaubnis beruflich oder aus sonstigen Gründen dringend benötigen.

Erhalten Sie dann – oder haben ihn schon zuvor zugestellt bekommen – einen Bußgeldbescheid, so kann gegen diesen nur innerhalb einer nicht verlängerbaren Frist von 2 Wochen Einspruch eingelegt werden. Auf einen solchen wird das Verfahren entweder eingestellt oder an das zuständige Gericht zur Verhandlung abgegeben.

Kosten des Bußgeldverfahrens

Eine allgemeine Antwort zu den Kosten eines Bußgeldverfahrens lässt sich nicht geben. Die Kosten hängen von dem Tatvorwurf, der Höhe des Bußgeldes mit etwaigem Fahrverbot und dem Umfang des Bußgeldverfahrens ab.

Im Falle der Verurteilung ist das Bußgeld – nebst den relativ geringen Gebühren für den Erlass des angegriffenen Bußgeldbescheides – von Ihnen zu zahlen.

Für die bei uns mit Ihrer Verteidigung entstehenden Rechtsanwaltsgebühren, den bei Gericht entstehenden Verfahrenskosten und den etwaigen Kosten eines im Rahmen des Verfahrens einzuholenden Sachverständigengutachtens haben Sie im Falle der gerichtlichen Bestätigung des Bußgeldbescheides nur dann aufzukommen, wenn Sie nicht über eine Rechtsschutzversicherung mit Verkehrsrechtsschutz verfügen. Haben Sie eine solche abgeschlossen, so übernehmen wir für Sie die Anfrage nach der Deckungszusage.

Hat der Einspruch gegen den Bußgeldbescheid Erfolg gehabt, so sind die Kosten des Verfahrens von der Staatskasse zu tragen.