Zahlreiche rechtliche Einzelfragen
Die anwaltliche Tätigkeit ist im Bereich der Schönheitsreparaturen und der Kautionsabrechnung von einer Vielzahl von Einzelfragen bestimmt. Das betrifft sowohl die Formularklauseln als auch Individualvereinbarungen. Diese unterliegen ebenfalls einer gerichtlichen Überprüfung. Für die Erstellung eines individuellen Mietvertrags steht Rechtsanwalt Bodo H. Meier in seiner Rechtsanwaltskanzlei in der Hamburger Innenstadt seinen genauso zur Verfügung wie für die gerichtliche Vertretung bei Mietrechtsstreitigkeiten.
Grundsätzlich kann man feststellen, dass Regelungen immer dann wirksam sind, wenn sie nicht zu einer unangemessenen Benachteiligung des Mieters führen. Es geht nur um die Erhaltung des dekorativen Zustands der Mietsache, nicht um weitergehende Arbeiten. Sind Renovierungsklauseln unwirksam, so entfällt insgesamt die Pflicht des Mieters zur Durchführung von Schönheitsreparaturen. Insoweit ist die rechtliche Prüfung in jedem Einzelfall – insbesondere bei individuell vorgenommenen Anpassungen – von großer Bedeutung.
Für alle Mietverhältnisse gilt:
- Renovierungsklauseln mit starren Fristen sind nach der Rechtsprechung des BGH unwirksam. Ob und in welchem Umfang Arbeiten erforderlich sind, muss den Grad der Abnutzung berücksichtigen.
- Für die Geltendmachung von Ansprüchen des Vermieters auf Durchführung von Schönheitsreparaturen gilt eine Verjährungsfrist von 6 Monaten – auf den Tag genau ab Rückgabe der Wohnung.
- Für Schäden – also nicht die Abnutzung der Wohnung durch das übliche Wohnverhalten – bleibt es bei der allgemeinen Verjährungsfrist von 3 Jahren.
- Die in bar geleistete Kaution ist im Wohnraummietverhältnis zwingend zu verzinsen.
Neben den rechtlichen Problemen stellen sich häufig tatsächliche Fragen. Streitig wird oft, ob der Zustand einer Wohnung Renovierungsarbeiten erforderlich macht.
Im Hinblick auf die kurze Verjährungsfrist, bis zu deren Ablauf ein Vermieter seine Ansprühe aus Schönheitsreparaturen nur einklagen kann, ist schnelles Handeln erforderlich. Hat es bei einer Wohnungsrückgabe Probleme gegeben und besteht Unsicherheit, wozu der Mieter verpflichtet ist, empfiehlt sich eine zügige Klärung: Denn als Vermieter müssen Sie dem Mieter – außer in Fällen der ausdrücklichen Erfüllungsverweigerung – eine Nachfrist zur Durchführung der Arbeiten setzen. Bleibt diese erfolglos, ist eine Ersatzvornahme möglich. Die entstehenden Kosten können vom Mieter verlangt werden, gegebenenfalls im Wege der innerhalb von 6 Monaten einzureichenden Klage.
Tipps zu Schönheitsreparaturen
Viele der in diesem Zusammenhang nach Beendigung des Mietverhältnisses entstehenden Probleme kann man vermeiden, wenn man bereits bei Abschluss des Mietvertrags und bei Beginn des Mietverhältnisses einige Regeln beachtet.
Das gilt insbesondere dann, wenn man einen Formularvertrag durch individuelle Vereinbarungen anpassen will. Besonderes Gewicht ist auf die vertraglichen Vereinbarungen zu legen, wenn ein Vertrag – häufig im Gewerbemietrecht – vollständig als Individualvertrag abgefasst wird. Gleiches gilt, wenn ein Gewerbemietvertrag umfangreiche besondere Regelungen betreffend Einbauten und bauliche Veränderungen enthält.
Beweissicherung
Führen Sie die Übergabe und Rücknahme eines Mietobjekts möglichst mit einem Zeugen durch. Dieser kann den Zustand bestätigen, wenn das Protokoll nicht von beiden Mietvertragsparteien unterzeichnet wird. Außerdem ist zu empfehlen, von Mängeln und Schäden Fotos zu machen.