VERKEHRSUNFALL
Zu einem Unfall kann es – gerade bei so dichtem Verkehr wie in Hamburg - schnell kommen, ob Sie als Autofahrer, mit dem Motorrad, als Fahrradfahrer oder auch als Fußgänger unterwegs sind. Dabei sind schon bei einem kleineren Unfall größere Probleme nicht ausgeschlossen: Im Nachhinein kann über die vermeintlich eindeutige Schuldfrage doch noch gestritten werden. Bei Mitverschulden muss eine sachgerechte Haftungsquote ermittelt werden, auf deren Grundlage die Unfallregulierung erfolgt. Streit entsteht häufig auch über Umfang und Höhe der dem Geschädigten zustehenden Ansprüche auf Schadensersatz und Schmerzensgeld.
Hilfe von einem Rechtsanwalt
Rechtsanwalt Bodo Meier bringt – nach vielen Jahren Tätigkeit in der Rechtsanwaltskanzlei Becker & Partner - jahrzehntelange Erfahrung in der Unfallregulierung mit. Unterstützt wird er dabei von seinen qualifizierten und engagierten Mitarbeitern. Bei jedem Verkehrsunfall - auch bei einem Wegeunfall oder wenn das Fahrzeug des Unfallgegners nicht in Deutschland zugelassen oder vielleicht gar nicht versichert ist – können Sie auf unsere Kompetenz vertrauen.
Deshalb sollten Sie möglichst schnell nach einem Verkehrsunfall – am besten vor einer grundsätzlich möglichen Beauftragung Ihrer Kfz-Werkstatt zur Unfallregulierung - mit uns sprechen, denn wir beraten Sie umfassend. Neben der Regulierung des Fahrzeugschadens einschließlich einer Wertminderung haben wir Ansprüche auf ein angemessenes Schmerzensgeld im Blick.
In unserem Büro in der Hamburger Innenstadt beraten wir Sie nach einem Verkehrsunfall umfassend. So weisen wir auf die Besonderheiten hin, wenn Ihr Auto finanziert oder ein Leasingwagen ist, besprechen mit Ihnen Restwertangebote der Gegenseite und beantworten Ihre Fragen zu einem Mietwagen als Unfallersatzfahrzeug.
Welche Kosten entstehen beim Rechtsanwalt?
Haben Sie den Unfall nicht schuldhaft verursacht, muss grundsätzlich die Haftpflichtversicherung des Unfallgegners auf den Regulierungsbetrag die Rechtsanwaltsgebühren erstatten. Kosten für weitergehende Ansprüche, bei Streitigkeiten über das Verschulden an dem Unfall oder über die Höhe der Ihnen zustehenden Ansprüche sind regelmäßig von Ihnen zu tragen. Diese übernimmt gegebenenfalls eine etwaig bestehende Rechtsschutzversicherung.