VERKEHRSSTRAFTATEN
Im Verkehrsstrafrecht steht Ihnen Rechtsanwalt Bodo Meier kurzfristig für einen Termin in der Rechtsanwaltskanzlei in der Hamburger Innenstadt – in unmittelbarer Nähe zum Rathausmarkt - zur Verfügung. Jahrzehntelange Erfahrung und sein Wissen um die aktuelle Rechtsprechung kommen Ihnen zugute, wenn es um die richtige Strategie zu Ihrer Verteidigung vor ermittelnden Behörden und vor Gerichten geht.
Eine Verkehrsstrafsache kann neben der zu befürchtenden Strafe – häufig eine Geldstrafe oder in erheblicheren Fällen auch eine Freiheitsstrafe - und ihren Nebenfolgen wie einem Fahrverbot oder einer Entziehung der Fahrerlaubnis auch gravierende persönliche Folgen haben: Sind Sie beispielsweise beruflich auf den Führerschein angewiesen, haben vielleicht einen längeren Arbeitsweg oder müssen Familienmitglieder mit dem Auto versorgen, können erhebliche Probleme für Sie entstehen.
Dabei übersieht man häufig, dass der Vorwurf einer Straftat im Straßenverkehr schon nach einem leichten Verkehrsunfall drohen kann, so wenn ein Unfallbeteiligter verletzt wird oder Sie einen von Ihnen verursachten Unfall einfach nicht bemerkt haben. So gehören zu den häufigsten Verkehrsstraftaten
- die fahrlässige Körperverletzung oder – im schlimmsten Fall - die fahrlässige Tötung
- das unerlaubte Entfernen vom Unfallort – umgangssprachlich auch Unfallflucht genannt
- die Nötigung
- die Trunkenheitsfahrt
- die Straßenverkehrsgefährdung
Gerade bei der fahrlässigen Körperverletzung mit teilweise schweren gesundheitlichen Folgen für einen anderen Unfallbeteiligten oder gar der fahrlässigen Tötung im Straßenverkehr machen sich Beschuldigte selbst schwerste Vorwürfe. Mit Einfühlungsvermögen und juristischer Kompetenz stehen wir Ihnen dann zur Seite. Natürlich setzen wir uns auch in allen anderen Fällen mit unserer Erfahrung und großem Engagement für Sie ein.