Vertragsrecht
Verträge dienen dazu, Streitigkeiten möglichst zu vermeiden, indem sie Rechte und Pflichten der Vertragsparteien so regeln, dass keine benachteiligt wird und trotzdem alle Beteiligten ihre Interessen gewahrt sehen, je nach Vertragsart treten u.a. Fragen auf wegen
- der Haftung
- der Haftungsausschlüsse
- der Gewährleistung
- der Fälligkeit und des Zahlungsverzugs
- der Verjährung von Ansprüchen
- der Kündigungsmöglichkeiten
- des Rücktritts oder Widerrufs
- der Geschäftsführung
- der Rechtsnachfolge
- des Ausscheidens eines Gesellschafters
- des Gerichtsstandes
Im Rahmen der Vertragsgestaltung bieten wir Prüfung und Erstellung von
- Individualverträgen
- Musterverträgen (AGB-Verträgen)
- Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB)
Außerdem bieten wir im Vertragsrecht
- die außergerichtliche Geltendmachung bzw. Abwehr von Ansprüchen
- die gerichtliche Durchsetzung bzw. Abwehr von Ansprüchen
- die Zwangsvollstreckung aus titulierten vertraglichen Ansprüchen
Ein Beispiel:
Der Autokauf – egal ob Neuwagen- oder Gebrauchtwagenkauf:
- Mängel begründen Gewährleistungsansprüche,
- Mängelbeseitigung und/oder Nachbesserung scheitern,
- Rücktritt vom Vertrag
- Klage auf Rückabwicklung des Vertrags,
- Rückgabe des Fahrzeugs Zug um Zug gegen Rückzahlung des Kaufpreises, unter Beachtung der Besonderheiten bei Leasing und Finanzierungskauf
Viele der Probleme, die sich im Zusammenhang mit einem Vertrag ergeben können, sind für Sie gar nicht vorhersehbar. Mit ihrer Berufserfahrung können Rechtsanwalt Bodo Meier und Rechtsanwalt Egmont Lerbs Ihnen bereits bei Erstellung eines Vertragstextes mit Rat zur Seite stehen. Die langjährige Tätigkeit in den Büros in Hamburg und in Hamburg-Harburg kommt Ihnen zu Gute, wenn es darum geht, einen Streit vermeidende Regelungen zu treffen.