Gerichtsurteile und Neuigkeiten
In loser Reihenfolge stellen wir hier interessante Neuigkeiten und Urteile aus den wichtigsten Rechtsgebieten vor, unter anderem Mietrecht, Verkehrsrecht, Familienrecht uvm.
Aktuelles
In loser Reihenfolge stellen wir hier interessante Neuigkeiten und Urteile aus den wichtigsten Rechtsgebieten vor, unter anderem Mietrecht, Verkehrsrecht, Familienrecht uvm.
Stimmt ein Mieter einer Mieterhöhung nicht ausdrücklich zu, zahlt dann aber dreimal die erhöhte Miete, hat er damit automatisch der Mieterhöhung zugestimmt und kann ihr nachträglich nicht mehr widersprechen.
(AG Mannheim: 9 C 77/12)
Mietrecht
Da Gutscheine grundsätzlich der gesetzlichen Verjährungsfrist von drei Jahren unterliegen, dürfen sie nicht auf eine kürzere Zeit befristet werden. Eine kürzere – häufig von Geschäften vorgenommene - Befristung, beispielsweise auf maximal ein Jahr Gültigkeit, ist deshalb unzulässig.
(AG Köln: 118 C 438/12)
Verbraucherrecht
Ein Unterhaltspflichtiger, der seinen Kindern Unterhalt schuldet, muss sich, wenn er zum Beispiel eine Tätigkeit mit einer 35-Stunden-Woche hat, eine Nebentätigkeit suchen. Um den Unterhalt zu sichern, werden von ihm 40 Wochenarbeitsstunden verlangt.
(OLG Köln: 4 WF 122/11)
Familienrecht
Eine Wohnungseigentümergemeinschaft kann auch für den Winterdienst die so genannte tätige Mithilfe der einzelnen Eigentümer beschließen. Der einzelne Eigentümer kann dann nicht verlangen, dass die Wohnungseigentümergemeinschaft in ihrer Gesamtheit einen Winterdienst beauftragt.
(LG München: 1 S 4042/10)
Mietrecht
Eine Mietminderung kann zur Kündigung führen, wenn der Mieter wegen eines vermeintlichen Mangels der Wohnung die Miete mindert, obwohl er für den Mangel selbst mit verantwortlich ist. In einem solchen Fall riskiert der Mieter sogar die fristlose Kündigung. Er kann sich dann nicht einmal unbedingt auf einen Irrtum berufen.
(BGH: VIII ZR 138/11)
Mietrecht
Wer mit seinem Auto am Straßenrand parkt, sollte die Tür vorsichtig öffnen. Parkt man nämlich am Straßenrand und will aussteigen, so darf man die Tür höchstens 10 cm weit öffnen, bevor man sicher ist, dass sich keine weiteren Autos nähern. Erst dann darf man die weiter öffnen. Tut man es nicht, trägt man eventuelle Unfallschäden selbst.
(LG Wiesbaden: 9 S 16/11)
Verkehrsrecht
Wer mit seinem Auto am Straßenrand parkt, sollte die Tür vorsichtig öffnen. Parkt man nämlich am Straßenrand und will aussteigen, so darf man die Tür höchstens 10 cm weit öffnen, bevor man sicher ist, dass sich keine weiteren Autos nähern. Erst dann darf man die weiter öffnen. Tut man es nicht, trägt man eventuelle Unfallschäden selbst.
(LG Wiesbaden: 9 S 16/11)
Verkehrsrecht
Wird ein Autofahrer von einem Privatgelände, auf dem er falsch geparkt hat, abgeschleppt, so kann der Berechtigte gegenüber dem Autofahrer die Mitteilung des Standortes des Fahrzeuges, zu dem es geschleppt worden ist, bis zur Begleichung sämtlicher Kosten verweigern.
(LG Berlin: 9 O 150/10)
Schadensersatzrecht
In einer Mietwohnung darf eine Mieterin nur als Tagesmutter arbeiten, wenn der Vermieter ihr dies nicht untersagt. In einer vermieteten Eigentumswohnung können die übrigen Wohnungseigentümer ebenfalls die Tätigkeit verhindern.
(BGH: 5 ZR 204/11)
Mietrecht
Eine Mieterhöhung wegen Modernisierung kann von einem Vermieter auch dann durchgesetzt werden, wenn der Mieter von der geplanten Modernisierung keine Vorteile hat (beispielsweise Einbau eines Aufzugs). In einem solchen Fall muss der Mieter gegebenenfalls die Mieterhöhung zahlen, kann allerdings von einem Sonderkündigungsrecht Gebrauch machen. Für dieses hat er allerdings eine Frist von 2 Monaten zu beachten.
(BGH: VIII ZR 164/10)
Mietrecht
Will eine Arbeitnehmer verhindern, dass sein Resturlaub verfällt, darf er diesen trotzdem nicht ohne Genehmigung des Arbeitsgebers antreten. Er riskiert sonst die fristlose Kündigung des Arbeitsverhältnisses.
(ArbG Krefeld: 1 Ca 960/11)
Arbeitsrecht
Nicht nur das eigentliche Telefonieren mit einem Mobiltelefon im Sinne des Führens eines Gesprächs ist im Auto mit einem Bußgeld belegt, sondern bereits die aktive Handlung, während der Fahrt das klingelnde Mobiltelefon in die Hand zu nehmen, um einen eingehenden Anruf wegzudrücken. Hier hat das OLG Köln ein von der Ordnungsbehörde verhängtes Bußgeld von 40,- € bestätigt mit der Folge der Eintragung eines Punktes in das Verkehrszentralregister.
(OLG Köln: 1 RBs 39/10)
Verkehrsrecht
Modernisierungskosten kann der Vermieter zu 11 % auf die monatliche Miete umlegen. Auch wenn der Mieter die Umbauten nicht will, ist er zu der Zahlung der Mieterhöhung verpflichtet. Dies hat das LG Berlin zum Beispiel für einen Heizkörper mit Handtuchtrockner und ein Hänge-WC, die ein Mieter beide nicht haben wollte, entschieden.
(LG Berlin: 65 S 321/10)
Mietrecht
Eine Stadt hat bei einem plötzlichen Wintereinbruch bis zu fünf Stunden Zeit, um alle großen Straßen und Wege im Rahmen des ihr obliegenden Winterdienstes zu räumen. Sollte in dieser Zeit ein Passant wegen der witterungsbedingten Straßenverhältnisse stürzen, so stehen ihm der Stadt gegenüber keine Schadensersatzansprüche zu.
(OLG Hamm: 9 U 113/10)
Schadensersatzrecht
Wenn ein Radfahrer die Straße auf dem Zebrastreifen überquert, ohne von dem Rad abzusteigen, hat er gegenüber den Autofahrern kein Vorrecht. Er ist dann nämlich nicht als Fußgänger, für den der Zebrastreifen gedacht ist, zu sehen – dies ist er nur, wenn er das Rad schiebt.
(LG Frankenthal: 2 S 193/10)
Verkehrsrecht
Denken Sie auch, dass im Zeitalter des Internets alles
ACHTUNG!
Eine so genannte Online-Scheidung ist eine Scheidung, bei der
Insgesamt sprechen die Nachteile einer so genannten Online-Scheidung, die tatsächlich keine ist, gegen eine solche.
Familienrecht
Ein aktuelles Thema in Hamburg – hier wird, wie sonst nur noch in wenigen Städten, eine Wohnraumknappheit gesetzlich festgestellt, nämlich im Hamburgischen Wohnraum-schutzgesetz und in der dieses Gesetz ausfüllenden Verordnung.
Dieses Gesetz, das es inhaltsgleich seit mehr als 35 Jahren gibt, lässt leider nicht erkennen, auf welcher Grundlage die gesetzliche Regelung getroffen bzw. immer wieder bestätigt wird. Jedenfalls berücksichtigt es weder die gesellschaftliche Entwicklung in den letzten 35 Jahren noch neue Lebensformen. Obwohl das Gesetz die Möglichkeit eröffnet, Stadtteile aus seinem Geltungsbereich herauszunehmen, wird hiervon kein Gebrauch gemacht.
Das Gesetz ist ein Ärgernis für viele Eigentümer von Wohnraum, die ihre Wohnungen als Ferienwohnung oder als Monteurswohnung vermieten, zumal Touristen der Stadt insgesamt Einnahmen bringen und ohne auswärtige Monteure die Hafencity kaum gebaut werden könnte.
Auch nach Ansicht zahlreicher Fachleute aus Politik, Stadtentwicklung und Immobilienwirtschaft gibt es tatsächlich nicht eine stadtweite Wohnraumknappheit, sondern nur eine in so genannten Trendvierteln. Trotzdem ist allen Eigentümern eine Vermietung ihrer Bestandsimmobilie als Ferienwohnung oder zur Kurzzeitvermietung untersagt, da das Gesetz eine Wohnraumknappheit feststellt: Die Freie und Hansestadt Hamburg selbst allerdings lässt Wohnraum aus spekulativen oder auch anderen wirtschaftlichen Gründen leer stehen und genehmigt zahlreiche Bauvorhaben unterschiedlichster Art, die keinen oder keinen bezahlbaren Wohnraum schaffen – diese Verantwortung liegt bei dem Bürger, der im geringen Umfang Immobilien besitzt: Viele Mandanten beklagen, dass in Zeiten unsicherer Renten und der Zweifel an der Riesterrente zwar Eigeninitiative gefordert, aber leider nicht gefördert wird, wenn sie Wohnraum zur Kurzzeitvermietung anbieten – hier werden Eigeninitiative und Investitionsbereitschaft eingeschränkt.
Und damit nicht genug: ohne von der Möglichkeit, für nur wenig begehrte Stadtteile Ausnahmen zu machen, Gebrauch zu machen, bestehen Bestrebungen, das Gesetz sogar noch zu verschärfen. So soll u.a. die maximal zulässige Leerstandszeit zwischen dem Auszug eines Mieters und einer Neuvermietung von zur Zeit 6 Monaten auf 3 Monate verkürzt werden. Außerdem sollen die zuständigen Behörden im Fall von Verstößen gegen das Gesetz drastische Zwangsmittel verhängen.
Wohnungseigentumsrecht
Ist ein Verkehrsunfall eindeutig durch einen Vorfahrtsverstoß eines volljährigen Radfahrers verursacht worden, kann sich die Betriebsgefahr des PKW auf Null reduzieren, so dass dem Autofahrer Schadensersatz und Schmerzensgeld zu leisten sind.
OLG Oldenburg, Urteil vom 31.07.2014 - 1 U 19/14
Verkehrsrecht